Das vorliegende Vertretungskonzept regelt im Falle der Abwesenheit von Lehrkräften deren Vertretung.

Grundsätze für den Vertretungsuntericht

Kurzfristiger Vertretungsunterricht

  1. Einsatz von Vertretungskräften (pädagogische MitarbeiterInnen)
  2. Auflösen von Fördergruppen/-unterricht
  3. Auflösung von Doppelbesetzungen
  4. Zusammenlegung von Lerngruppen
  5. Mehrarbeit der Kollegen (nur in Ausnahmefällen)

Längerfristiger Vertretungsunterricht

  1. Stundenplanänderungen
  2. Antrag auf „Feuerwehrlehrkraft“