Das vorliegende Vertretungskonzept regelt im Falle der Abwesenheit von Lehrkräften deren Vertretung.
Grundsätze für den Vertretungsuntericht
Kurzfristiger Vertretungsunterricht
- Einsatz von Vertretungskräften (pädagogische MitarbeiterInnen)
- Auflösen von Fördergruppen/-unterricht
- Auflösung von Doppelbesetzungen
- Zusammenlegung von Lerngruppen
- Mehrarbeit der Kollegen (nur in Ausnahmefällen)
Längerfristiger Vertretungsunterricht
- Stundenplanänderungen
- Antrag auf „Feuerwehrlehrkraft“