Beratung durch die Lehrkräfte

Neben dem Unterrichten, Beurteilen und Erziehen gehört das Beraten zu den grundlegenden Aufgaben einer jeden Lehrkraft.

„Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über die Grundsätze der schulischen Erziehung zu informieren sowie Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit ihnen zu erörtern… Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Verhalten sowie über Lernerfolge und Lernschwierigkeiten unterrichtet werden… Zur Zusammenarbeit bietet die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten neben Sprechstunden und Elternsprechtagen zusätzliche Eltern-Lehrer-Gespräche, Hausbesuche, Elternabende, Elterninformationsbriefe und Hospitationen im Unterricht an.“

aus: RdErl. D. MK v. 3.2.2004 Die Arbeit in der Grundschule

Schulische Beratungsarbeit zielt auf Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten von Schülern, bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften Hilfen bei sozialen Problemen und bei Konflikten, hilft bei Schullaufbahnempfehlungen und unterstützt Lehrkräfte in ihrer Unterrichtstätigkeit sowie in ihren fachlichen Bereichen.

Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen die Beratungsaufgaben gewissenhaft und vielseitig wahr. Sie beraten in verschiedenen Situationen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern.

Beratung erfolgt  auch innerhalb des Kollegiums, weil sich die Kolleginnen gegenseitig beraten.

Als Basis der Beratung an unserer Schule gelten folgende Grundsätze:

  1. Beratung ist freiwillig. Die Ratsuchenden kommen aus eigenem Antrieb, weil sie mit einer Situation nicht zufrieden sind und Änderungen anstreben.
  2. Beratung ist vertraulich. der Berater ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Schülerberatung

  • Beratung bei sozialen Problemen
  • Beratung zum individuellen Lernstand
  • Beratung Schullaufbahnempfehlung

Diese Möglichkeiten der Beratung finden vorrangig am Schulvormittag statt.

Elternberatung

  • Lernstand (Arbeits- und Sozialverhalten)
  • Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
  • Zurücktreten/Überspringen
  • sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
  • Schullaufbahn

Art und Dauer des Beratungsgespräches richten sich nach der Tragweite des Anlasses/Problems und den Möglichkeiten zur Terminabsprache. Gelegenheiten zu Beratungsgesprächen bestehen an Eltern-Kind-Sprechtagen, in Telefongesprächen oder nach Terminabsprachen außerhalb der Unterrichtszeit mit den Klassenlehrerinnen oder Fachlehrerinnen.

Beratung durch die Schulleitung

Für Eltern

  • Elterninformationsabend zur Anmeldung  und Sprachstandsfeststellung (April, Mai)
  • Elterninformation für „Einschulungseltern“  (Juli)
  • Individuelle Elternberatung (Sprachfördermaßnahmen, Einschulung, Schulfähigkeit, Kann-Kinder, Zurückstellungen, Zurücktreten/Überspringen, sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf)
  • Elterninformationsabend im 4. Jahrgang zum Übergang in die weiterführenden Schulen (September)

Für Kolleginnen

  • Kollegiale Beratung: individuelle Beratung, Unterrichtsberatung, Unterrichtsbesuche

Abaufschema eine Beratungsbesuches

Durchführung des Unterrichts durch die Lehrkraft
Kurze spontane Stellungnahme der Lehrkraft zur gezeigten Unterrichtsstunde
Abstecken des Zeitrahmens, Absprache der Vorgehensweise
Reflexionszeit  für die Lehrkraft und die Schulleitung (10 – 15 min.) Die Lehrkraft und die Schulleitung setzen jede für sich mit Hilfe von Gesprächsbausteinen zwei bis drei Gesprächsschwerpunkte fest. Jeder erhält maximal drei Karten pro Gesprächsschwerpunkt, auf denen Aspekte genannt werden, die besonders positiv aufgefallen sind (grüne Karten), und maximal drei Karten pro Gesprächsschwerpunkt, auf denen kritische Aspekte des Unterrichts aufgeführt werden (orangefarbene Karten).
Die Lehrkraft stellt ihre Gesprächsschwerpunkte vor.
Stellungnahme der Schulleitung Die Schulleitung schließt sich den Erklärungen der Lehrkraft an, indem sie Stellung bezieht zu den bereits vorhandenen Schwerpunkten bzw. diese durch andere ergänzt.
Feedback: Die zu beratende Lehrkraft wird gebeten darzustellen, was sie aus der Beratung für sich mitgenommen hat.
Zusammenfassung, Dank und Verabschiedung durch die Schulleitung

Die Beratungslehrkraft

Die Tätigkeit der Beratungslehrkraft stellt eine Erweiterung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrkräfte dar. In diesem Sinne steht die Beratungslehrkraft jedoch nicht nur den Schülern, sondern ebenso Eltern, Lehrkräften, nicht lehrendem Personal, Vertretungslehrkräften, pädagogischen Mitarbeitern sowie der Schulleitung zur Verfügung.

Die Beratungslehrkraft wird immer dann tätig, wenn sie von einer ratsuchenden Person beauftragt wird. Sofern sie selbst einen Beratungsbedarf feststellt, bietet sie Beratung und Unterstützung an.

Gegenstand der Beratung

Das Aufgabenfeld der Beratungslehrkraft ist vielschichtig und umfassend. Grundsätzlich kann sie

  • bei Lernproblemen
  • bei Leistungsproblemen (Leistungseinbrüche, Förderung besonders begabter Kinder)
  • bei Verhaltensproblemen (Probleme mit Mitschülern oder Lehrkräften, Erziehungsprobleme im Elternhaus
  • für Beratung während der Einschulung (Sprachstandsfeststellung, Diagnostik)

aufgesucht werden.

Beratungsanlässe können beispielsweise sein:

  • ADS/ADHS
  • Autismus
  • Ergotherapie
  • Familiäre Probleme
  • Hochbegabung
  • Kollegiale Fallberatung
  • Missbrauch/Misshandlungen
  • Motorische Störungen/Unruhe
  • Sprachstörungen
  • Streitereien unter Kindern
  • Trennungssituationen
  • verhaltensauffällige Kinder
  • Wahrnehmungsstörungen

Leitlinien der Beratung

Freiwilligkeit

Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der Beratung freiwillig. Keine Person darf zu einem Beratungsgespräch gezwungen werden. Dazu gehört jedoch nicht der Hinweis auf die Möglichkeit der Beratung oder die Ermutigung dieses Beratungsangebot wahrzunehmen. In diesem Sinne können Lehrkräfte Schüler oder auch Eltern auf die Tätigkeit der Beratungslehrkraft aufmerksam machen.

Jegliche Beratungsgespräche unterliegen der Verschwiegenheit, so dass der Schutz der Privatsphäre gewahrt ist. In diesem Sinne hat jeder Schüler und jede Schülerin das Recht die Beratungslehrkraft zu vereinbarten Zeiten aufzusuchen. Der Anlass der Beratung muss der Schüler oder die Schülerin anderen Lehrkräften nicht nennen.

Verschwiegenheit

Die Beratungslehrkraft behält grundsätzlich alle Informationen aus dem Beratungsgespräch für sich, es sei denn, der Ratsuchende entbindet die Beratungslehrkraft von ihrer Schweigepflicht. Die Schweigepflichtsentbindung erfolgt in schriftlicher Form und benennt die Personen, mit denen die Beratungslehrkraft über die Beratungsgespräche sprechen darf.

Unabhängigkeit

Beratung benötigt einen hohen Grad an Unabhängigkeit in Bezug auf das Problem und eine passende Lösung. Aufgrund der Individualität der Ratsuchenden und der vorgestellten Probleme, erarbeiten der Ratsuchende und die Beratungslehrkraft eine individuell passende Lösung. Die Beratungslehrkraft übernimmt dabei die Aufgabe den Ratsuchenden bei der Lösungsfindung aktiv zu unterstützen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die praktische Umsetzung der erarbeiteten Handlungsschritte liegt dabei in der alleinigen Verantwortung des Ratsuchenden.

Verantwortungsstruktur

Die Arbeit der Beratungslehrerin ist eingebunden in ein komplexes schulisches System von Zuständigkeiten und Verantwortungen auch anderer beteiligter Personen. Jede an der Beratung beteiligte Person bleibt dabei in ihren Aufgabenfelder.

Grenzen der Beratung

Die Beratungslehrkraft führt keine therapeutischen Maßnahmen durch. Wird jedoch ein bestimmter therapeutischer Bedarf vermutet, so verweist die Beratungslehrkraft den Ratsuchenden an entsprechende Institutionen.

Stand 2015